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Mobilfunk-Nummernblock

Für den eigenständigen Betrieb eines (E-)MVNOs wird ein eigener Rufnummernblock 01xy benötigt. Nur ein eigenständiger Nummernblock garantiert, dass der Geschäftsbetrieb möglichst eigenständig und nur unter Nutzung des Funknetzes des Wirtsnetzbetreibers durchgeführt werden kann. Zwar ist ein solcher Betrieb auch mit ``geliehenen'' Rufnummern des Wirtsnetzbetreibers prinzipiell möglich. Dadurch entstehen jedoch eine Reihe von kommerziellen und technischen Vor- bzw. Nachteilen:

  1. Der mobil terminierende Verkehr wird bei ``geliehenen'' Rufnummern immer zunächst zum Wirtsnetzbetreiber geleitet und kann erst von diesem ausgefiltert werden. Dieser gewinnt somit zusätzliche Einblicke in den Geschäftsbetrieb des MVNO, sein Terminierungsmonopol wird also sogar noch gestärkt.
  2. Nur ein eigener Rufnummernblock2ermöglicht die direkte Ansteuerung von bestehenden oder neuen Festnetz- bzw. IN-Anwendungen einschließlich der Voice Mailbox durch den MVNO. Er ist für alternative mobile Terminierungen entscheidende Grundlage für ein eigenes Routing.
  3. Die gesetzlichen Auflagen über das Abhören können einheitlich mit Lösungen wie beim Mobilnetzbetreiber erfüllt werden.



Martin Weigele 2006-08-15