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Abläufe
Für den eigenständigen Betrieb eines (E-)MVNOs wird
ein eigener Rufnummernblock
01xy benötigt. Nur ein eigenständiger Nummernblock
garantiert,
dass der Geschäftsbetrieb möglichst
eigenständig und nur unter
Nutzung des Funknetzes des Wirtsnetzbetreibers durchgeführt
werden kann. Zwar ist ein solcher Betrieb auch mit ``geliehenen''
Rufnummern des Wirtsnetzbetreibers prinzipiell möglich.
Dadurch
entstehen jedoch eine Reihe von kommerziellen und technischen Vor-
bzw. Nachteilen:
- Der mobil terminierende Verkehr wird bei ``geliehenen''
Rufnummern
immer zunächst zum Wirtsnetzbetreiber geleitet und kann erst
von diesem ausgefiltert werden. Dieser gewinnt somit
zusätzliche Einblicke
in den Geschäftsbetrieb des MVNO, sein Terminierungsmonopol
wird also
sogar noch gestärkt.
- Nur ein eigener Rufnummernblock2ermöglicht
die direkte Ansteuerung von bestehenden oder neuen Festnetz-
bzw. IN-Anwendungen einschließlich der Voice Mailbox durch
den MVNO.
Er ist für alternative mobile Terminierungen entscheidende
Grundlage
für ein eigenes Routing.
- Die gesetzlichen Auflagen über das
Abhören können einheitlich mit
Lösungen wie beim Mobilnetzbetreiber erfüllt werden.
Martin Weigele
2006-08-15