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Recht auf informelle Auskünfte für Geschäftsplanungen

Damit auch Gründer in dem Markt berhaupt eine Chance haben, müssen sie das Recht haben, auch vor der Stellung förmlicher Anträge bestimmte informelle Auskünfte für Geschäftsplanungen auch im Vorfeld zu erhalten, die aus der Regulation abgeleitete Rechte betreffen. Beispiele hierfür sind



Martin Weigele 2006-08-15